Workshop zum Thema Mineralöle in Nahrungsmitteln und in Verpackungen Das Thema Mineralöle in Nahrungsmitteln hat neue Brisanz erhalten. Das Thema wird in diesem Seminar vor allem unter dem Aspekt der Verwendung von Karton (Frisch + Recycling) sowie von Druckfarben im Kontakt mit Lebensmitteln beleuchtet.
Schon länger ist bekannt, dass aus Druckfarben, Streichmitteln und anderen Rohstoffen Mineralöle über die Gasphase ins Lebensmittel gelangen können. Aus verschiedenen Gründen wurde darüber jedoch wenig berichtet und keine systematischen Abklärungen durchgeführt. Das Schweizerische Lebensmittelrecht enthält in der Bedarfsgegenständeverordnung die Vorschrift (Art. 21), dass "Altpapier (Recyclingpapier) nicht als Umhüllungs- oder Packmaterial für Lebensmittel verwendet werden darf, wenn es mit diesen in direkten Kontakt kommt; ausgenommen sind nicht saftabgebendes Obst und Gemüse sowie Eier. Nicht als Altpapier gelten fabrikneue Produktionsabfälle oder -ausschüsse." Gemäss Absatz 3 des Art. 21 kann das BAG Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 2 bewilligen. Es muss die Bewilligungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichen.
Um sich das wohl als umständlich anzunehmende Bewilligungverfahren zu vereinfachen hat das BAG eine Praxis entwickelt, wonach es die Verpackungen aus Altpapier generell zulässt, wenn sich zwischen Lebensmittel und recycliertem Altpapier eine weisse Frischfaserschicht befindet. In der Praxis hat sich daher nebst dem vollständigen Frischfaserkarton auch der mehrschichtige Recyclingkarton durchgesetzt, der in den Mittellagen recyklierte Fasern und in der Innenschicht (Kontaktseite) Frischfasern enthält.
Diese Praxis wird nun zunehmend in Frage gestellt, denn schon länger ist bekannt, dass eine Schicht aus Frischfasern keine Barrierenwirkung entfalten kann und dass Mineralöl-Kohlenwasserstoffe in Mengen von Kartonschachteln in das verpackte Lebensmittel migrieren können, welche mit der toxikologischen Beurteilung nicht vereinbar sind. Allerdings scheint sich kaum jemand darum gekümmert zu haben.
Deutschland, über das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die weltweit anerkannte Referenzstelle für die Regelung von Papier und Karton, wird diese Situation nicht länger hinnehmen, was einschneidende Änderungen mit sich bringen dürfte. Über die Ausgestaltung der Regelung ist noch nicht entschieden worden. Die Regelung wird sich auch auf die Schweiz und das übrige Europa auswirken.
Die Referenten dieses Seminars wollen über die Befunden und Ereignisse des letzten Jahres informieren. Sie befassen sich damit, wie mit dem Thema umzugehen ist und welche Konsequenzen zu erwarten sind.
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